Baugeschichtliches Personenporträt

Johann Söhnlein

Baumeister · Überlieferung ab 1880 bis 1886

Der Name ist als eigener Forschungsregistereintrag erfasst. Eine identische Namensschreibweise in anderen Registern beweist ohne zusätzliche biografische Merkmale noch keine Personenidentität.

Überlieferte Werke und Funktionen

  1. 1876 – Architekt/Baumeister

    Ottostraße 1

    Ein eindeutiger Hauszeitstand wurde noch nicht verknüpft.

    Bauakten als Primärverifikation weiterhin priorisiert.

  2. 1868 – Architekt/Planverfasser

    Hirschenstraße 41

    Werk- und Adressangaben stimmen im Haus- und Baugeschichte-Master überein. Werkdatum vor der amtlichen Neu-Nummerierung von 1890; die überlieferte Adresse kann eine spätere Denkmaladress-Zuordnung sein. Damit ist keine historische Parzellenidentität oder Eigentümerrolle bewiesen.

    Ein eindeutiger Hauszeitstand wurde noch nicht verknüpft.

    Die Zuschreibung ist noch nicht durch einen vollständigen Originalaktennachweis abgesichert.

    Denkmalliste formuliert „wohl von Johann Söhnlein“; Zuschreibung daher nur wahrscheinlich. Keine Primärzuschreibung; Bauakte prüfen.

Vertiefte Bauwerkgeschichten

Die historischen Werk-, Firmen- und Adressbezüge sind getrennt von Eigentum und persönlichem Wohnsitz zu verstehen.

Weitere Werkbezüge an der Hirschenstraße

Die Werkzuschreibungen folgen den Baubeschreibungen der amtlichen Fürther Denkmalliste. Frühere Hausnummern, Eigentumsverhältnisse und gegebenenfalls namensgleiche Personen sind unabhängig nachzuweisen.

Quellen und Forschungsgrenzen

https://geodaten.bayern.de/denkmal_static_data/externe_denkmalliste/pdf/denkmalliste_merge_563000.pdfhttps://www.geodaten.bayern.de/denkmal_static_data/externe_denkmalliste/pdf/denkmalliste_merge_563000.pdf

Architekt, Baumeister, Bauherr, Gebäudeeigentümer und Bewohner sind unterschiedliche Rollen und werden nicht aus einer bloßen Namens- oder Adressgleichheit abgeleitet.

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