Baugeschichtliches Personenporträt
Simon Gieß
Zimmermeister / Baumeister / Planverfasser (Adressbuch + amtliche Werkzuschreibungen) · Überlieferung ab 1854 bis 1875
Der Name ist als eigener Forschungsregistereintrag erfasst. Eine identische Namensschreibweise in anderen Registern beweist ohne zusätzliche biografische Merkmale noch keine Personenidentität.
Überlieferte Werke und Funktionen
1862/63 – Architekt/Baumeister
Marienstraße 7
Ein eindeutiger Hauszeitstand wurde noch nicht verknüpft.
v75: direkte Werkzuschreibung aus amtlicher Denkmalliste; keine Eigentums-/Bewohnerrolle abgeleitet.
1870/71 – Architekt/Baumeister
Zum Hauszeitstand besteht eine dokumentierte Registerbeziehung; die Baukörper- und Personenidentität richtet sich nach der Quellenlage.
v75: direkte Werkzuschreibung aus amtlicher Denkmalliste; keine Eigentums-/Bewohnerrolle abgeleitet.
1870/71 – Architekt/Baumeister
Marienstraße 12
Ein eindeutiger Hauszeitstand wurde noch nicht verknüpft.
v75: direkte Werkzuschreibung aus amtlicher Denkmalliste; keine Eigentums-/Bewohnerrolle abgeleitet.
1870/71 – Architekt/Baumeister
Marienstraße 14
Ein eindeutiger Hauszeitstand wurde noch nicht verknüpft.
v75: direkte Werkzuschreibung aus amtlicher Denkmalliste; keine Eigentums-/Bewohnerrolle abgeleitet.
1871 – Architekt/Baumeister
Ottostraße 8
Ein eindeutiger Hauszeitstand wurde noch nicht verknüpft.
v75: direkte Werkzuschreibung aus amtlicher Denkmalliste; keine Eigentums-/Bewohnerrolle abgeleitet.
1859/60 – Architekt/Baumeister
Schwabacher Straße 45
Ein eindeutiger Hauszeitstand wurde noch nicht verknüpft.
v75: direkte Werkzuschreibung aus amtlicher Denkmalliste; keine Eigentums-/Bewohnerrolle abgeleitet.
1875 – Dachaufbauten
Schwabacher Straße 33
Ein eindeutiger Hauszeitstand wurde noch nicht verknüpft.
v75: direkte Werkzuschreibung aus amtlicher Denkmalliste; keine Eigentums-/Bewohnerrolle abgeleitet.
Quellen und Forschungsgrenzen
https://www.geodaten.bayern.de/denkmal_static_data/externe_denkmalliste/pdf/denkmalliste_merge_563000.pdf
Architekt, Baumeister, Bauherr, Gebäudeeigentümer und Bewohner sind unterschiedliche Rollen und werden nicht aus einer bloßen Namens- oder Adressgleichheit abgeleitet.