Baugeschichtlicher Personennachweis
Johann Söhnlein
Baumeister
Tätigkeit im Quellenregister: ab 1880. Bis mindestens oder zuletzt genannt: 1886. Die Angaben sind keine vollständige Biografie oder lückenlose Berufslaufbahn.
Die Zuordnung dieses Namens zu weiteren Personenregistern benötigt eigene Belege. Bewertung der überlieferten Quellen: direkt/kanonischer Personenmaster.
Bauwerke, Projekte und belegte Rollen
- Ottostraße 1
Architekt/Baumeister · 1876. B.
Bauakten als Primärverifikation weiterhin priorisiert.
- Hirschenstraße 41
Architekt/Planverfasser · 1868. wahrscheinlich.
Denkmalliste formuliert „wohl von Johann Söhnlein“; Zuschreibung daher nur wahrscheinlich. Keine Primärzuschreibung; Bauakte prüfen.
Quellenübergreifender Adressabgleich: Werkdatum vor der amtlichen Neu-Nummerierung von 1890; die überlieferte Adresse kann eine spätere Denkmaladress-Zuordnung sein. Eine physische Gebäudeidentität und ein Eigentumsverhältnis sind damit nicht bestätigt.
Vertiefte Bauwerkgeschichten
- Hirschenstraße 41 – Ein spätklassizistisches Wohnhaus von 1868
Die historischen Werk-, Firmen- und Adressbezüge sind getrennt von Eigentum und persönlichem Wohnsitz zu verstehen.
Weitere Werkbezüge an der Hirschenstraße
Die Werkzuschreibungen folgen den Baubeschreibungen der amtlichen Fürther Denkmalliste. Frühere Hausnummern, Eigentumsverhältnisse und gegebenenfalls namensgleiche Personen sind unabhängig nachzuweisen.
- Hirschenstraße 45 – wohl Planer 1869.
Quellen und Forschungsgrenzen
https://geodaten.bayern.de/denkmal_static_data/externe_denkmalliste/pdf/denkmalliste_merge_563000.pdfhttps://www.geodaten.bayern.de/denkmal_static_data/externe_denkmalliste/pdf/denkmalliste_merge_563000.pdf
Planer, ausführende Bauunternehmen, Bauherren, Eigentümer und Bewohner sind getrennte historische Rollen. Eine im Quellenregister genannte Tätigkeit beweist nicht sämtliche biografischen Angaben oder eine private Nutzung des Gebäudes.