Historischer Adresszeitstand · Ab 1890

Kanalstraße / Nürnbergerstraße

1890 · Kommunalgebäude

Historische Bezeichnung: Kontrol- und Polizeistation, Ecke Kanal-/Nürnbergerstraße

Diese Seite gibt eine datierte Quellenbeobachtung wieder. Sie beweist weder über Jahrzehnte gleichbleibende Hausnummern noch eine vollständige Bewohner-, Eigentümer- oder Firmenfolge. Die Umnummerierung vom 1. Januar 1890 wird nicht stillschweigend überbrückt.

Hausgeschichte

Kanalstraße / Nürnbergerstraße ist im Fürther Forschungsregister als Kommunalgebäude erfasst. Der überlieferte Ortsteil lautet Fürth. Die Hauptüberlieferung des Objektdatensatzes setzt 1890 ein und reicht bis 1890; hinzugefügte Einzelbelege können davon abweichen. Als historische Bezeichnung ist „Kontrol- und Polizeistation, Ecke Kanal-/Nürnbergerstraße“ überliefert. Menschen, Betriebe und datierte Beobachtungen

In den Quellen für 1890 werden genannt: Stadtgemeinde Fürth (Eigentümer/Bauherr), verbunden mit „Kontrol- und Polizeistation“ [Stadtverwaltung]. Bausubstanz und Veränderungen Der im Baugeschichte-Master mit demselben historischen H-Knoten verknüpfte Registerdatensatz nennt frühere Nutzung: Kommunalgebäude. Solche Registerangaben werden nicht ohne Einzelbeleg auf alle historischen Adressphasen übertragen. Einordnung der Forschung Bauplatz 1890 von Evora und Meyer erworben; 1. Stock und Mansarde an Fabrikdirektor Distler vermietet. Forschungsgrenzen Die Angaben beschreiben datierte Quellenbeobachtungen. Weder wiederkehrende Familiennamen noch gleiche Hausnummern über die Umnummerierung von 1890 hinweg beweisen für sich genommen eine dauerhafte Baukörper-, Eigentümer- oder Parzellenidentität.

Menschen, Unternehmen und Nutzungen

  1. 1890 · Stadtgemeinde Fürth – Eigentümer/Bauherr

    Überlieferter Betriebs- oder Vereinszusammenhang: Kontrol- und Polizeistation

    Im Beleg verwendete Anschrift: Kontrol- und Polizeistation, Ecke Kanal-/Nürnbergerstraße

    Hinweis zur historischen Rolle: Eigentümerhinweis im Forschungsregister · Bau- oder Planungsrolle (Einzelbezug zu prüfen). Dies ist eine Auswertung des vorhandenen Wortlauts, kein neuer Originalakten- oder Eigentumsbeweis.

    Art der Nennung: Stadtverwaltung.

    Überlieferter Eigentümerhinweis: ja. Ob damit rechtliches Hauseigentum gemeint ist, muss im Einzelfall anhand der Originalquelle überprüft werden.

Weitere ursprüngliche Hausnachweise im Stammregister →

Quellen und offene Punkte

https://api.digitale-sammlungen.de/ocr/bsb11560012/15

Offen bleiben ohne gesonderte Quellen: Eigentumsübertragung, genaue Parzellenlage, Wohnsitz bei reinen Geschäftsadressen und Identität über historische Nummerierungswechsel.

← Zum vollständigen Zeitstandsregister