Historischer Adresszeitstand · Ab 1890

Schwabacher Straße 125/2

1901 · Wohn-/Geschäftsadresse

Historische Bezeichnung: Schwabacher Straße 125/2 (1901)

Diese Seite gibt eine datierte Quellenbeobachtung wieder. Sie beweist weder über Jahrzehnte gleichbleibende Hausnummern noch eine vollständige Bewohner-, Eigentümer- oder Firmenfolge. Die Umnummerierung vom 1. Januar 1890 wird nicht stillschweigend überbrückt.

Hausgeschichte

Schwabacher Straße 125/2 ist im Fürther Forschungsregister als Wohn-/Geschäftsadresse erfasst. Der überlieferte Ortsteil lautet Fürth. Die Hauptüberlieferung des Objektdatensatzes setzt 1901 ein und reicht bis 1901; hinzugefügte Einzelbelege können davon abweichen. Als historische Bezeichnung ist „Schwabacher Straße 125/2 (1901)“ überliefert. Menschen, Betriebe und datierte Beobachtungen

In den Quellen für 1901 werden genannt: Georg Weberndörfer (Fleischermeister) [Wohn-/Geschäftsadresse; Amtssitzbezug]. Bausubstanz und Veränderungen Der im Baugeschichte-Master mit demselben historischen H-Knoten verknüpfte Registerdatensatz nennt frühere Nutzung: Wohn-/Geschäftsadresse; spätere Nutzungen: Georg Weberndörfer – Fleischermeister – Wohn-/Geschäftsadresse; Amtssitzbezug. Solche Registerangaben werden nicht ohne Einzelbeleg auf alle historischen Adressphasen übertragen. Einordnung der Forschung Amtlicher Distriktsvorsteher-Eintrag; Amt/Adresse/Beruf belegt, Eigentum offen. Forschungsgrenzen Die Angaben beschreiben datierte Quellenbeobachtungen. Weder wiederkehrende Familiennamen noch gleiche Hausnummern über die Umnummerierung von 1890 hinweg beweisen für sich genommen eine dauerhafte Baukörper-, Eigentümer- oder Parzellenidentität.

Menschen, Unternehmen und Nutzungen

  1. 1901 · Georg Weberndörfer – Fleischermeister

    Im Beleg verwendete Anschrift: Schwabacher Straße 125/2

    Hinweis zur historischen Rolle: Wohnhinweis · Gewerbe-/Geschäftsbezug. Dies ist eine Auswertung des vorhandenen Wortlauts, kein neuer Originalakten- oder Eigentumsbeweis.

    Art der Nennung: Wohn-/Geschäftsadresse; Amtssitzbezug.

    Überlieferter Eigentümerhinweis: offen. Ob damit rechtliches Hauseigentum gemeint ist, muss im Einzelfall anhand der Originalquelle überprüft werden.

Weitere ursprüngliche Hausnachweise im Stammregister →

Quellen und offene Punkte

Für diesen Zeitstand liegt noch kein direktes Digitalisat als URL vor. Die Quellenangaben müssen anhand des Originalregisters nachgeprüft werden.

Offen bleiben ohne gesonderte Quellen: Eigentumsübertragung, genaue Parzellenlage, Wohnsitz bei reinen Geschäftsadressen und Identität über historische Nummerierungswechsel.

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