Fürther Schulgeschichte · Schulporträt
Private Vorschule für Latein-/Gymnasial- und Realschule
Vorschule · Überliefert seit spätestens1889/90; Vorschul-Verein seit1887
Geschichte und Einordnung
- Schulart
- Vorschule
- Beginn / erste Nachweise
- spätestens1889/90; Vorschul-Verein seit1887
- Trägerschaft
- privater Vorschul-Verein
- Unterrichtsangebot
- Vorbereitung Gymnasium/Realschule
1889/90 vierklassige Privat-Vorschule für Latein- und Realschule: vom seit1887 bestehenden Vorschul-Verein eingerichtet, mit Regierungsgenehmigung dem jeweiligen Subrektor der Lateinschule unterstellt. Sie sollte die aufgehobenen städtischen Elementarklassen ab dem sechsten Lebensjahr ersetzen (bsb11476536 S.20). III.Klasse unter Johann Schramm:23 genannte Schüler, darunter Albert Neubürger (*03.01.1881 Fürth), Elternstand Rabbiner (S.22). 1899 Aufsichtslehrer Friedrich, KlassenIII/IV laut Adressbuch. Rechtliche Kontinuität1889–1899 und konkrete Standorte noch offen. Alle vier Klassenlisten S.21–24 gelesen:IV Richard Funk23,III Johann Schramm23,II Thomas Link16,I Georg Stengel33,zusammen95vollständigeNamenszeilen. VierAustrittsfragmente zusätzlich;keine99sicher verschiedenenSchüler. EintrittBolzNovember/MüllerApril betrifftenthalteneNamen.
Personen aus der Schulgeschichte
- Georg StengelLehrer der I.Vorschulklasse · 1889/90
- Johann SchrammLehrer derIII.Vorschulklasse · 1889/90
- Richard FunkLehrer der IV.Vorschulklasse · 1889/90
- Thomas LinkLehrer der II.Vorschulklasse · 1889/90
Quellen und Literatur
- [1]Adressbuch der Stadt Fürth 1899https://api.digitale-sammlungen.de/ocr/bsb12027657/488
- [2]Jahres-Bericht der Kgl.Latein-Schule zu Fürth1889/90https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb11476536
Forschungsstand und historische Zuordnungen
Dieses Porträt verbindet datierte Quellen aus Schul- und Adressverzeichnissen mit späteren historischen Berichten. Namenswechsel und Schulformen werden nicht automatisch als eigene Gründungen gezählt.
Lehrer- und Personalnennungen bezeichnen jeweils die Quellenphase, nicht zwingend die vollständige Dienstzeit. Gleiche Namen, Hausnummern und Gebäudebezeichnungen werden ohne Nachweis nicht als identisch behandelt.