Stadt Fürth

Stadtgeschichte Fürth · Straßenporträt

Henri-Dunant-Straße

Warum heißt die Straße so?

Die ursprüngliche Benennungsabsicht ist nach den derzeit vorliegenden Quellen noch nicht eindeutig nachgewiesen.

Systematische A–Z-Prüfung: Bisheriger Quellenstand zugeordnet – der ursprüngliche Benennungsakt wurde dafür nicht automatisch erneut eingesehen · Benennungsgrund offen oder hypothetisch

Quellenstatus (v400): Namensdeutung bisher nur Hypothese oder offen

Quellen und weiterführende Nachweise

Weitere Quelle zur Straßengeschichte · Städtisches Straßenverzeichnis 2019

Weitere historische Belege und Forschungsdetails anzeigen

Einordnung der Namenserklärung: Stadt Fürth, Stadtplan 2019, Straßenverzeichnis PDF-Seite 4 (Ausgabe 2019); Benennungsgrund noch nicht ermittelt

Quellenbeobachtungen zu Verkehr und Stadtentwicklung

Zukünftige Bauphasen sind Planung und keine Abnahme.

  • nach Kirchweih 2028 (Plan) · ZIELTERMIN: Fortsetzung bis Kapellenstraße geplant · Straeume unterschiedlicher Zeitfenster · Quelle und Einordnung
  • 2029-12 (Plan) · ZIELTERMIN: Angestrebter Abschluss der Bauphasen 7-10 · Nicht bereits realisiert · Quelle und Einordnung

Frühere Verkehrs- und Bauprojekte

  • nach Kirchweih 2028–2029-12 · Solltermin: Östliche Erschließung bis Kapellenstraße geplant · Keine ausgeführte Anlage vorsehen · Historischer Nachweis
  • 2026-10 · Planung: Übergang Gustavstraße zu Königsplatz/Helmstraße und Begrünung vorgesehen · Geltungsbereich nicht mit heutigem Königsplatz gleichsetzen · Historischer Nachweis

Offene historische Einzelfragen

  • Henri-Dunant-Straße und Dr.-Henry-Kissinger-Platz: Amtliche städtische Unterlagen schreiben die Straße Henri-Dunant-Straße mit i und den Platz Dr.-Henry-Kissinger-Platz mit y. Es sind verschiedene Objekte, keine doppelt benannte Straße. · Weiter zu prüfen: Ein eigenständiger historischer Namensbeschluss wurde hierdurch nicht geprüft. · Quellenprüfung
  • Königstraße: Förderung bis zu 80 Prozent: Stadtratsvorlage 30.07.2025: Gesamtansatz ca. 5,6 Mio. Euro; Förderung bis 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beantragt, nicht pauschal 80 Prozent des Gesamtansatzes bewilligt. · Weiter zu prüfen: Bewilligter Betrag, tatsächlich förderfähige Basis und Auszahlung erfordern den Zuwendungsbescheid. · Quellenprüfung

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