Stadtgeschichte Fürth · Straßenporträt
Henri-Dunant-Straße
Warum heißt die Straße so?
Die ursprüngliche Benennungsabsicht ist nach den derzeit vorliegenden Quellen noch nicht eindeutig nachgewiesen.
Systematische A–Z-Prüfung: Bisheriger Quellenstand zugeordnet – der ursprüngliche Benennungsakt wurde dafür nicht automatisch erneut eingesehen · Benennungsgrund offen oder hypothetisch
Quellenstatus (v400): Namensdeutung bisher nur Hypothese oder offen
Quellen und weiterführende Nachweise
Weitere Quelle zur Straßengeschichte · Städtisches Straßenverzeichnis 2019
Weitere historische Belege und Forschungsdetails anzeigen
Einordnung der Namenserklärung: Stadt Fürth, Stadtplan 2019, Straßenverzeichnis PDF-Seite 4 (Ausgabe 2019); Benennungsgrund noch nicht ermittelt
Quellenbeobachtungen zu Verkehr und Stadtentwicklung
Zukünftige Bauphasen sind Planung und keine Abnahme.
- nach Kirchweih 2028 (Plan) · ZIELTERMIN: Fortsetzung bis Kapellenstraße geplant · Straeume unterschiedlicher Zeitfenster · Quelle und Einordnung
- 2029-12 (Plan) · ZIELTERMIN: Angestrebter Abschluss der Bauphasen 7-10 · Nicht bereits realisiert · Quelle und Einordnung
Frühere Verkehrs- und Bauprojekte
- nach Kirchweih 2028–2029-12 · Solltermin: Östliche Erschließung bis Kapellenstraße geplant · Keine ausgeführte Anlage vorsehen · Historischer Nachweis
- 2026-10 · Planung: Übergang Gustavstraße zu Königsplatz/Helmstraße und Begrünung vorgesehen · Geltungsbereich nicht mit heutigem Königsplatz gleichsetzen · Historischer Nachweis
Offene historische Einzelfragen
- Henri-Dunant-Straße und Dr.-Henry-Kissinger-Platz: Amtliche städtische Unterlagen schreiben die Straße Henri-Dunant-Straße mit i und den Platz Dr.-Henry-Kissinger-Platz mit y. Es sind verschiedene Objekte, keine doppelt benannte Straße. · Weiter zu prüfen: Ein eigenständiger historischer Namensbeschluss wurde hierdurch nicht geprüft. · Quellenprüfung
- Königstraße: Förderung bis zu 80 Prozent: Stadtratsvorlage 30.07.2025: Gesamtansatz ca. 5,6 Mio. Euro; Förderung bis 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beantragt, nicht pauschal 80 Prozent des Gesamtansatzes bewilligt. · Weiter zu prüfen: Bewilligter Betrag, tatsächlich förderfähige Basis und Auszahlung erfordern den Zuwendungsbescheid. · Quellenprüfung