Historisches Forschungsregister · nur Staging
V264_LANDMANN: Samson Landmann: Arzt, Übersetzer und öffentliche Verantwortung
12 Forschungs-, Quellen-, Artikel- oder Prüfzeilen aus dem originalen Tabellenblatt des Medizin-Gesamtmasters v270.
Die folgende Wiedergabe erhält die ursprüngliche Kennung und Excel-Zeilennummer. Historische Aussagen sind nach den im Master notierten Quellengrenzen zu beurteilen. Kein Eintrag ist allein durch diesen Import zur Produktionsveröffentlichung freigegeben. Es wurden keine Bilder übernommen und keine Personenidentitäten vereinheitlicht.
Quellen- und Prüfpositionen
Vor dem EhrenbürgerLANDMANN-01 · Originalblatt V264_LANDMANN, Excel-Zeile 5
Absatz-ID: LANDMANN-01
Kapitel: Vor dem Ehrenbürger
Artikeltext: Samson Landmann erscheint in der Fürther Erinnerung als Arzt und Kommunalpolitiker. Der Weg zu diesem öffentlichen Ansehen wird genauer, wenn man seine frühen Drucke und seine eigene Niederlassungsanzeige zusammensieht. Noch vor der Fürther Praxis trat er als Übersetzer medizinischer Fachliteratur hervor. Im September 1846 erklärte er dann öffentlich, wie er seinen Beruf in der Stadt ausüben wolle. Die Quellen zeigen eine Verbindung von wissenschaftlicher Arbeit, privater Praxis und Hilfe für Bedürftige, ohne dass daraus schon eine vollständige Lebensgeschichte folgt.
Belege: S260-01; S264-07; S264-09–10
Einordnung: Biografische Synthese
Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.
Ausbildung als AktenpfadLANDMANN-02 · Originalblatt V264_LANDMANN, Excel-Zeile 6
Absatz-ID: LANDMANN-02
Kapitel: Ausbildung als Aktenpfad
Artikeltext: Die bisherige Forschung führt Landmanns Herkunft nach Ansbach. Ein erschlossenes Promotionsdiplom nennt den 7. September 1840. Weitere Katalognachweise betreffen Schulzeit, Universitätsübertritt und ärztliche Netzwerke. Solche Aktenanker helfen, die Ausbildungsjahre zeitlich zu ordnen. Sie dürfen jedoch nicht wie vollständig gelesene Lebensläufe behandelt werden. Eine Zulassung zum Universitätsübertritt ist noch keine Immatrikulation, und die Mitgliedschaft in einer ärztlichen Vereinigung beweist keinen dortigen Wohnsitz.
Belege: M260-007–012; S260-10–15
Einordnung: Katalog und Akteninhalt getrennt
Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.
Die Übersetzung von 1844LANDMANN-03 · Originalblatt V264_LANDMANN, Excel-Zeile 7
Absatz-ID: LANDMANN-03
Kapitel: Die Übersetzung von 1844
Artikeltext: Die im Master am Originaldruck geprüfte deutsche Gavarret-Ausgabe von 1844 nennt Dr. S. Landmann als Übersetzer. Sie erschließt ein fachliches Interesse an medizinischer Statistik, Wahrscheinlichkeiten und dem Vergleich von Behandlungsergebnissen. Die Verfasserschaft bleibt bei Gavarret. Der abgekürzte Vorname und die spätere biografische Zuordnung werden transparent geführt. Mit diesem Werk lässt sich Landmanns Profil über eine örtliche Arztliste hinaus erweitern, ohne ihm die Erfindung statistischer Methoden zuzuschreiben.
Belege: M260-001–006; S260-01–02
Einordnung: Vorbefund aus Originaldruck
Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.
Eine Widmung als VerbindungLANDMANN-04 · Originalblatt V264_LANDMANN, Excel-Zeile 8
Absatz-ID: LANDMANN-04
Kapitel: Eine Widmung als Verbindung
Artikeltext: Die Widmung richtet sich an den Ansbacher Gerichtsarzt Carl Canstatt. Damit ist ein konkreter Adressat in Landmanns medizinischem Umfeld benannt. Eine Widmung kann Achtung und fachliche Nähe ausdrücken. Sie beweist aber weder eine Lehrstelle noch einen Arbeitsvertrag oder einen erhaltenen Briefwechsel. Gerade für einen späteren Fürther Arzt ist diese Grenze wichtig: Das Werk eröffnet einen außerörtlichen Zusammenhang, dessen genaue persönliche Gestalt erst weitere Korrespondenzen oder institutionelle Quellen zeigen könnten.
Belege: M260-003; S260-01
Einordnung: Beziehung nicht überdehnt
Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.
Die Erlaubnis von 1846LANDMANN-05 · Originalblatt V264_LANDMANN, Excel-Zeile 9
Absatz-ID: LANDMANN-05
Kapitel: Die Erlaubnis von 1846
Artikeltext: Landmanns am 1. September 1846 datierte Anzeige berichtet, die Regierung von Mittelfranken habe ihm am 10. August die Ausübung von Medizin, Chirurgie und Geburtshilfe in Fürth und Umgebung erlaubt. Er verweist außerdem auf eine Verpflichtung beim Stadtmagistrat. Diese Selbstauskunft präzisiert den Übergang in die örtliche Berufsausübung. Sie ist ein zeitgenössischer gedruckter Beleg und muss von dem eigentlichen Regierungsbescheid unterschieden werden. Ein moderner Facharztstatus folgt aus den drei genannten Tätigkeitsfeldern nicht.
Belege: S264-07; M264-032–033
Einordnung: Datum im Inserat, Bescheid ungesehen
Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.
Wissenschaft und MenschlichkeitLANDMANN-06 · Originalblatt V264_LANDMANN, Excel-Zeile 10
Absatz-ID: LANDMANN-06
Kapitel: Wissenschaft und Menschlichkeit
Artikeltext: In derselben Anzeige verbindet Landmann Privatpraxis und unentgeltliche Armenpraxis. Er erklärt, den Anforderungen von Wissenschaft und Menschlichkeit gewissenhaft entsprechen zu wollen. Das ist ein öffentlich formuliertes berufliches Selbstverständnis. Wie oft er unbezahlt behandelte, welche Kranken zu ihm kamen und ob er dafür weitere institutionelle Mittel erhielt, bleibt damit unbewiesen. Der Text erlaubt dennoch, seine Selbstpositionierung genauer zu beschreiben als mit einer bloßen Niederlassungsjahreszahl.
Belege: S264-07; M264-034
Einordnung: Berufliches Versprechen, keine Leistungsstatistik
Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.
Eine erreichbare PraxisLANDMANN-07 · Originalblatt V264_LANDMANN, Excel-Zeile 11
Absatz-ID: LANDMANN-07
Kapitel: Eine erreichbare Praxis
Artikeltext: Die Anzeige gibt eine konkrete Anschrift an: neue Straße Nr. 339 im ersten Bezirk, über zwei Stiegen. Landmann war täglich von zwei bis drei Uhr zu sprechen. Adresse, Stockwerksangabe und Sprechzeit machen die organisatorische Seite seiner Praxis sichtbar. Der historische Straßenname und die Hausnummer werden zunächst so übernommen, wie sie im Druck stehen. Für einen Anschluss an den Häuser- und Straßenmaster braucht es eine geprüfte Konkordanz. Eine heutige Anschrift allein nach dem Namen zu erraten wäre unzuverlässig.
Belege: S264-07; M264-035–036
Einordnung: Historische Adresse ohne modernen Rückschluss
Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.
Am neuen Hospital schon früh belegtLANDMANN-08 · Originalblatt V264_LANDMANN, Excel-Zeile 12
Absatz-ID: LANDMANN-08
Kapitel: Am neuen Hospital schon früh belegt
Artikeltext: Der Ende 1846 verfasste und im Januar 1847 veröffentlichte Orient-Bericht nennt Landmann und Weichselbaum als die beiden angestellten Ärzte des neuen Hospitals. Das ist ein früherer Tätigkeitsbeleg als der Beginn 1882, den FürthWiki und Wikipedia in ihren Kurzbiografien nennen. Der Unterschied zeigt, warum der Laufzeitbeginn einer späteren Personalakte nicht als erster Berufseintritt gelesen werden darf. Eine durchgehende Anstellung über sämtliche Jahrzehnte ist durch die einzelne Nachricht allerdings ebenfalls nicht belegt.
Belege: S261-03; Q263-04; S264-09–10; M264-037
Einordnung: Früher Beleg statt unbewiesener Kontinuität
Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.
Kommunale VerantwortungLANDMANN-09 · Originalblatt V264_LANDMANN, Excel-Zeile 13
Absatz-ID: LANDMANN-09
Kapitel: Kommunale Verantwortung
Artikeltext: Die Vergleichsbiografien beschreiben Landmanns politische Arbeit seit 1848 und seinen Eintritt in das kommunale Vertretungsgremium 1869. Für den Ausbau ist besonders der zeitgenössische Bericht von Januar 1892 wichtig: Er trennt den Rücktritt vom Vorsitz einige Monate zuvor und den späteren Austritt aus dem Kollegium. Die Würdigung von 22 Vorsitzjahren ist ein öffentlicher Anerkennungsbeleg. Die genaue Folge von Ehrungsbeschluss, Urkundenausfertigung und Zeitungsmeldung muss anhand der kommunalen Unterlagen erhalten bleiben.
Belege: M261-048–049; S261-14; S264-09–10
Einordnung: Quellenvergleich mit Datierungsgrenze
Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.
Der Arzt im UnterstützungsvereinLANDMANN-10 · Originalblatt V264_LANDMANN, Excel-Zeile 14
Absatz-ID: LANDMANN-10
Kapitel: Der Arzt im Unterstützungsverein
Artikeltext: Ein weiterer erschlossener Urkundennachweis betrifft den Ehrenvorsitz in einem ärztlichen Unterstützungsverein 1896. Diese Ehrung gehört zu einem anderen Träger als die städtische Ehrenbürgerschaft. Beide zeigen unterschiedliche Felder öffentlicher Anerkennung: Stadtpolitik einerseits, ärztliche Selbstorganisation andererseits. Die Urkunde liefert aber nicht automatisch die Dauer eines früheren ordentlichen Vorsitzes und keine Liste der Unterstützten. Für die Berufsnetzwerke ist sie ein präziser Ausgangspunkt, keine abgeschlossene Vereinsgeschichte.
Belege: M260-015; S260-19; M261-049
Einordnung: Anderer Träger, anderes Ehrenamt
Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.
Stiftung und FamiliengeschichteLANDMANN-11 · Originalblatt V264_LANDMANN, Excel-Zeile 15
Absatz-ID: LANDMANN-11
Kapitel: Stiftung und Familiengeschichte
Artikeltext: Nach Landmanns Tod entstand eine nach Samson und Fanny benannte Stiftung. Die Vergleichsdarstellung führt die Kinder Alfred, Paul und Clara als Initiatoren an und beschreibt einen allgemeinen gemeinnützigen Zweck. Im Master sind kommunale Grund- und Ausrichtungsakten sowie staatliche Aufsicht erschlossen. Daraus darf keine medizinische Patientenstiftung allein wegen des Arztberufs des Namensgebers werden. Familienrollen, Stiftungsgründung und tatsächliche Förderungen brauchen jeweils ihre eigene Belegkette. Die Ausrichtungsakten können künftig zeigen, wer und was konkret profitierte.
Belege: M260-017–021; S264-09; S260-20–22
Einordnung: Zweck und tatsächliche Wirkung getrennt
Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.
Das Ende einer LaufzeitLANDMANN-12 · Originalblatt V264_LANDMANN, Excel-Zeile 16
Absatz-ID: LANDMANN-12
Kapitel: Das Ende einer Laufzeit
Artikeltext: Landmanns überliefertes Todesdatum liegt am 14. November 1899, eine Hospitalpersonalakte reicht bis 1900. Der Aktennachlauf ist kein Beleg für eine weitere Beschäftigung nach dem Tod. Solche Unterschiede wirken klein, entscheiden aber über die Zuverlässigkeit einer Arztbiografie. Mit der Anzeige von 1846, dem frühen Hospitalbeleg und den getrennten öffentlichen Funktionen entsteht nun ein genaueres Profil. Für Familie, Praxiseinnahmen und Patientenalltag bleiben Originalunterlagen auszuwerten.
Belege: M260-016; S260-06; S260-24; S264-07
Einordnung: Todesdatum nicht aus Aktenende abgeleitet
Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.
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Quelle: Fuerther_Medizin_GESAMTMASTER_v270_Hospiz_Altersmedizin_20261021.xlsx · SHA-256: c9c89a59b88635c99beb5392bca95e4b629da51d3c325de530bc4c83aece5987