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V268_KORREKTUREN: Zehn gezielte Fortschreibungen der v267-Pflegebefunde

10 Forschungs-, Quellen-, Artikel- oder Prüfzeilen aus dem originalen Tabellenblatt des Medizin-Gesamtmasters v270.

Die folgende Wiedergabe erhält die ursprüngliche Kennung und Excel-Zeilennummer. Historische Aussagen sind nach den im Master notierten Quellengrenzen zu beurteilen. Kein Eintrag ist allein durch diesen Import zur Produktionsveröffentlichung freigegeben. Es wurden keine Bilder übernommen und keine Personenidentitäten vereinheitlicht.

Quellen- und Prüfpositionen

C11V267_PFLEGE_1940 · Originalblatt V268_KORREKTUREN, Excel-Zeile 5

Zielblatt: V267_PFLEGE_1940

Zelle: C11

Vorher: Die englische Fassung nennt für die herangezogene Pflegeverordnung den 28. September 1939 und die Fundstelle Reichsgesetzblatt I, Seite 1310. Diese bibliografische Kombination muss am Originaldruck und möglichst am deutschen Chroniktext überprüft werden. Sie wird hier nicht stillschweigend verbessert und auch nicht als gesichert in das Rechtsregister übernommen. Für die Geschichte der Schule bleibt zunächst der berichtete Anerkennungsvorgang tragfähig; die genaue rechtliche Verweisung hat einen eigenen Prüfstatus. Damit wird ein Übertragungsfehler nicht unbemerkt zu einer neuen Masterangabe.

Neuer Wert: V268 präzisiert die Fundstelle: Die Erste Krankenpflegeverordnung stammt vom 28. September 1938 und beginnt im Reichsgesetzblatt I auf Seite 1310 (Nr.154, ausgegeben 30.9.1938). Der historische Druck wurde visuell gelesen. Das Jahr 1939 in der englischen Chronik ist für diese Norm unzutreffend; ohne deutschen Ausgangstext bleibt offen, auf welcher Überlieferungsstufe der Fehler entstand. Der Fürther Anerkennungsbescheid von 1940 und der erwähnte ministerielle Runderlass von 1939 sind damit noch nicht selbst eingesehen.

Begründung: Q268-01; Q268-02; ersetzt offenen Normjahreskonflikt durch Originaldruckbefund.

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

D11V267_PFLEGE_1940 · Originalblatt V268_KORREKTUREN, Excel-Zeile 6

Zielblatt: V267_PFLEGE_1940

Zelle: D11

Vorher: Q267-03, PDF S.13

Neuer Wert: Q267-03, PDF S.13; Q268-01 und Q268-02, RGBl I 1938 S.1309–1310

Begründung: Präzisierende Primärquelle ergänzt.

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

E11V267_PFLEGE_1940 · Originalblatt V268_KORREKTUREN, Excel-Zeile 7

Zielblatt: V267_PFLEGE_1940

Zelle: E11

Vorher: Fundstellenkonflikt offen; keine aus ungelesenem Gesetz behauptete Korrektur.

Neuer Wert: Normdatum/Fundstelle durch Druck geklärt; Fehlerherkunft, Runderlass und örtlicher Bescheid weiter offen.

Begründung: Teilklärung statt pauschal offen.

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

C35V267_BEFUNDE · Originalblatt V268_KORREKTUREN, Excel-Zeile 8

Zielblatt: V267_BEFUNDE

Zelle: C35

Vorher: Jahr/Fundstelle der Pflegeverordnung in Übersetzung noch zu prüfen.

Neuer Wert: V268: Pflegeverordnung vom 28.9.1938, RGBl I S.1310, im Originaldruck geprüft; Jahr 1939 in Übersetzung unzutreffend.

Begründung: B267-31 aktualisiert; Q268-01; Q268-02.

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

D35V267_BEFUNDE · Originalblatt V268_KORREKTUREN, Excel-Zeile 9

Zielblatt: V267_BEFUNDE

Zelle: D35

Vorher: Q267-03, PDF S.13

Neuer Wert: Q267-03 S.13; Q268-01; Q268-02

Begründung: Originaldrucknachweis ergänzt.

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

E35V267_BEFUNDE · Originalblatt V268_KORREKTUREN, Excel-Zeile 10

Zielblatt: V267_BEFUNDE

Zelle: E35

Vorher: V267_PFLEGE_1940 / P267-07 | Fundstellenkonflikt offen; keine aus ungelesenem Gesetz behauptete Korrektur.

Neuer Wert: V267_PFLEGE_1940 / P267-07 | v268: Normfundstelle geklärt, Überlieferungsstufe des Jahresfehlers offen.

Begründung: Befundgrenze aktualisiert.

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

C14V267_ENTSCHEIDE · Originalblatt V268_KORREKTUREN, Excel-Zeile 11

Zielblatt: V267_ENTSCHEIDE

Zelle: C14

Vorher: Ungesichertes Jahr/Fundstelle nicht korrigiert übernehmen.

Neuer Wert: V268: Normjahr 1938 und Fundstelle RGBl I S.1310 durch historischen Druck geklärt.

Begründung: E267-10 nach neuer Prüfung fortgeschrieben.

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

E14V267_ENTSCHEIDE · Originalblatt V268_KORREKTUREN, Excel-Zeile 12

Zielblatt: V267_ENTSCHEIDE

Zelle: E14

Vorher: Deutschen Chroniktext und Originalgesetz vergleichen.

Neuer Wert: Deutschen Chroniktext zur Fehlerherkunft sowie Runderlass 9.10.1939 und Bescheid 29.11.1940 weiterhin suchen; Normdatum erledigt.

Begründung: Anschlussrecherche auf Restfragen eingegrenzt.

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

E7V267_QUELLEN · Originalblatt V268_KORREKTUREN, Excel-Zeile 13

Zielblatt: V267_QUELLEN

Zelle: E7

Vorher: Spätere Übersetzung mit verschiedenen Textschichten; deutscher Ausgangstext nicht verfügbar. Prüfungsdatum und Gesetzesfundstelle nicht abschließend geklärt.

Neuer Wert: Spätere Übersetzung mit verschiedenen Textschichten; deutscher Ausgangstext nicht verfügbar. Prüfungsdatum offen. V268: zitierte Pflegeverordnung 28.9.1938, RGBl I S.1310, durch Originaldruck geklärt; Jahr 1939 im übersetzten Normzitat unzutreffend.

Begründung: Lesestatus der Chronik bleibt bestehen; bibliografische Teilklärung ergänzt.

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

E12V267_STATUS · Originalblatt V268_KORREKTUREN, Excel-Zeile 14

Zielblatt: V267_STATUS

Zelle: E12

Vorher: Namen, Prüfungstag, genaue Rechtsfundstelle offen.

Neuer Wert: Namen und Prüfungstermin offen; Rechtsfundstelle durch v268 geklärt: 28.9.1938, RGBl I S.1310.

Begründung: Status verweist auf neuen Prüfstand.

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

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Quelle: Fuerther_Medizin_GESAMTMASTER_v270_Hospiz_Altersmedizin_20261021.xlsx · SHA-256: c9c89a59b88635c99beb5392bca95e4b629da51d3c325de530bc4c83aece5987