Historisches Forschungsregister · nur Staging

V269_BEFUNDE: 43 Artikelbefunde mit Quellen und Institutionsgrenzen

43 Forschungs-, Quellen-, Artikel- oder Prüfzeilen aus dem originalen Tabellenblatt des Medizin-Gesamtmasters v270.

Die folgende Wiedergabe erhält die ursprüngliche Kennung und Excel-Zeilennummer. Historische Aussagen sind nach den im Master notierten Quellengrenzen zu beurteilen. Kein Eintrag ist allein durch diesen Import zur Produktionsveröffentlichung freigegeben. Es wurden keine Bilder übernommen und keine Personenidentitäten vereinheitlicht.

Quellen- und Prüfpositionen

Ein Krankenhaus genügte nichtB269-01 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 5

ID: B269-01

Gegenstand: Ein Krankenhaus genügte nicht

Befund und Aussagegrenze: Nach dem Krieg war medizinische Versorgung in Fürth ein Geflecht aus Krankenhaus, Gesundheitsamt, Geburtshilfe, Kinderfürsorge, Fahrdiensten und Hilfslieferungen. Dass ein Klinikgebäude weiter genutzt werden konnte, bedeutete noch keinen gesicherten Betrieb. Aussagegrenze: Spätere gekürzte Pressechronik; keine vollständige Betriebsstatistik.

Belege: Q269-01

Artikelabschnitt: V269_VERSORGUNG / V269-01

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Zu viele Kranke, zu wenig RaumB269-02 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 6

ID: B269-02

Gegenstand: Zu viele Kranke, zu wenig Raum

Befund und Aussagegrenze: Unter dem 19. April 1947 berichtet die Chronik, das Stadtkrankenhaus auf der Schwand werde angesichts der hohen Flüchtlingszahlen als zu klein angesehen. Aussagegrenze: Tagesbelegung und geforderter Normbettenbestand getrennt.

Belege: Q269-01 S.42–43, Eintrag 19.4.1947

Artikelabschnitt: V269_VERSORGUNG / V269-02

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Eine Flasche als VersorgungsproblemB269-03 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 7

ID: B269-03

Gegenstand: Eine Flasche als Versorgungsproblem

Befund und Aussagegrenze: Die Engpässe wurden bis in die Säuglingspflege sichtbar. Für den 29. Aussagegrenze: Keine Erfolgs- oder Mengenangabe ergänzt.

Belege: Q269-01 S.14, Eintrag 29.6.1946

Artikelabschnitt: V269_VERSORGUNG / V269-03

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Blutspenden und LebensmittelB269-04 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 8

ID: B269-04

Gegenstand: Blutspenden und Lebensmittel

Befund und Aussagegrenze: Am 7. September 1946 wird ein laufender Bedarf an Blutspendern für das Stadtkrankenhaus beschrieben. Aussagegrenze: Öffentlicher Aufruf, keine Spenderliste oder Transfusionsstatistik.

Belege: Q269-01 S.20, Eintrag 7.9.1946

Artikelabschnitt: V269_VERSORGUNG / V269-04

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Medizinische Hilfe kam von außerhalbB269-05 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 9

ID: B269-05

Gegenstand: Medizinische Hilfe kam von außerhalb

Befund und Aussagegrenze: Die Nachricht vom 11. September 1946 berichtet eine Lieferung des internationalen Roten Kreuzes aus der Schweiz nach Mittelfranken. Aussagegrenze: Regionale Gesamtlieferung und Fürther Anteil nicht gleichsetzen.

Belege: Q269-01 S.20–21

Artikelabschnitt: V269_VERSORGUNG / V269-05

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Der Weg zur BehandlungB269-06 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 10

ID: B269-06

Gegenstand: Der Weg zur Behandlung

Befund und Aussagegrenze: Auch der Krankentransport war eine knappe Ressource. Die Chronik nennt für Mitte Juni 1946 bis zu 70 tägliche Fahrten des Fürther Roten Kreuzes und Sammeltransporte zu den Erlanger Universitätskliniken an zwei Wochentagen. Aussagegrenze: Fahrleistung, nicht Zahl stationärer Fälle.

Belege: Q269-01 S.13, Eintrag 15.6.1946

Artikelabschnitt: V269_VERSORGUNG / V269-06

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Seuchenbekämpfung nach der BefreiungB269-07 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 11

ID: B269-07

Gegenstand: Seuchenbekämpfung nach der Befreiung

Befund und Aussagegrenze: Für März 1946 beschreibt die Chronik die Bekämpfung von Infektionskrankheiten als vordringliche Aufgabe des Gesundheitsamts. Die US-Militärbehörde habe DDT zur Entlausung und Penicillin zur Behandlung bestimmter bakterieller Erkrankungen zur Verfügung gestellt. Aussagegrenze: Historische Versorgungsgeschichte, keine Behandlungsempfehlung.

Belege: Q269-01 S.6, Eintrag 16.3.1946

Artikelabschnitt: V269_VERSORGUNG / V269-07

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Gesundheit als ZugangsvoraussetzungB269-08 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 12

ID: B269-08

Gegenstand: Gesundheit als Zugangsvoraussetzung

Befund und Aussagegrenze: Im Juni 1946 wird eine Röntgenuntersuchung für entlassene Kriegsgefangene beim Gesundheitsamt am Kohlenmarkt 3 erwähnt. Erst danach sollten Lebensmittelkarten ausgegeben werden. Aussagegrenze: Keine vollständige Verordnung oder individuelle Durchführung eingesehen.

Belege: Q269-01 S.14, Umfeld 19.6.1946

Artikelabschnitt: V269_VERSORGUNG / V269-08

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Schulräume für KrankenbehandlungB269-09 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 13

ID: B269-09

Gegenstand: Schulräume für Krankenbehandlung

Befund und Aussagegrenze: Die Maischule diente 1946 als ziviles Versehrtenkrankenhaus. Die Chronik meldet unter dem 26. Juli 1947 die Aufgabe, Patientenverlegung beziehungsweise Entlassung und Rückgabe an die Stadt. Unterricht sollte nach Instandsetzung folgen.

Belege: Q269-01 S.21, 38 und 51, Einträge 21.9.1946, 5.3.1947 und 26.7.1947

Artikelabschnitt: V269_VERSORGUNG / V269-09

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Zahnfürsorge beginnt wiederB269-10 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 14

ID: B269-10

Gegenstand: Zahnfürsorge beginnt wieder

Befund und Aussagegrenze: Unter dem 19. April 1947 steht auch die Wiedereröffnung der Schulzahnklinik in der Säuglingsfürsorgestelle an der Sigmund-Nathan-Straße 5. Aussagegrenze: Beruf, Träger, Standort und konkrete Unterstützung auseinanderhalten.

Belege: Q269-01 S.43

Artikelabschnitt: V269_VERSORGUNG / V269-10

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Das jüdische Hospital nach 1945B269-11 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 15

ID: B269-11

Gegenstand: Das jüdische Hospital nach 1945

Befund und Aussagegrenze: Die Geschichte der Theaterstraße 36 setzte sich nach der erzwungenen Hospitalschließung fort, doch nicht als nachgewiesene Wiedereröffnung derselben Klinik. Das Haus der Bayerischen Geschichte nennt seit Dezember 1945 Nutzungen als Kindergarten, Religionsschule und Mazzes-Bäckerei sowie spätere Wohn- und Altenheimnutzung. Aussagegrenze: Mehrere Nutzungen im zeitlichen Verlauf; keine Gleichzeitigkeit oder Klinikfortführung behauptet.

Belege: Q269-04

Artikelabschnitt: V269_VERSORGUNG / V269-11

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Die Brüche bleiben sichtbarB269-12 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 16

ID: B269-12

Gegenstand: Die Brüche bleiben sichtbar

Befund und Aussagegrenze: Die Nachkriegsversorgung verband ältere Gebäude und Institutionen mit neuen Aufgaben, Überlebenden, Flüchtlingen und heimkehrenden Kriegsgefangenen. Eine Fortsetzung der Geschichte über 1945 hinaus darf diese Gruppen weder gleichsetzen noch die NS-Verfolgung zu einer beliebigen Krisenphase herabstufen. Aussagegrenze: Historische Synthese; keine institutionelle Nachfolge ohne Beleg.

Belege: Q269-01; Q269-04; Vorbestand V267_SCHLUSSPHASE

Artikelabschnitt: V269_VERSORGUNG / V269-12

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Der Name kehrt zurückB269-13 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 17

ID: B269-13

Gegenstand: Der Name kehrt zurück

Befund und Aussagegrenze: Das Nathanstift lässt sich über 1945 hinaus als medizinische und erinnerungspolitische Institution verfolgen. Die Klinikdarstellung von 2022 berichtet, dass der während des Nationalsozialismus gestrichene Stiftername nach Kriegsende wiederhergestellt wurde. Aussagegrenze: Rückbenennung nach 1945, ohne unbelegtes Tagesdatum.

Belege: Q269-03

Artikelabschnitt: V269_MUTTER_KIND / M269-01

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Geburtshilfe unter DruckB269-14 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 18

ID: B269-14

Gegenstand: Geburtshilfe unter Druck

Befund und Aussagegrenze: Für den 19. Juni 1946 beschreibt die Pressechronik das Nathanstift als voll bis überbelegt. Aussagegrenze: Chronikbericht über Aufnahmebedingungen; keine vollständige Hausordnung.

Belege: Q269-01 S.13–14

Artikelabschnitt: V269_MUTTER_KIND / M269-02

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Zwei Leitungsfunktionen im Jahr 1947B269-15 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 19

ID: B269-15

Gegenstand: Zwei Leitungsfunktionen im Jahr 1947

Befund und Aussagegrenze: Ein weiterer Eintrag vom 1. November 1947 nennt Hans Gänßbauer als neu mit der ärztlichen Oberleitung des Nathanstifts betraut. Aussagegrenze: Oberleitung und bisherige Leitung nicht gleichsetzen.

Belege: Q269-01 S.60

Artikelabschnitt: V269_MUTTER_KIND / M269-03

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Die Kinderpflege hat eine eigene SchuleB269-16 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 20

ID: B269-16

Gegenstand: Die Kinderpflege hat eine eigene Schule

Befund und Aussagegrenze: Das amtliche Verzeichnis vom Juli 1961 führt am Nathanstift in der Tannenstraße 17 eine Kinderkrankenpflegeschule. Als Träger steht die Nathanstiftung Fürth, als Schülerzahl 26. Aussagegrenze: 26 Schülerinnen/Schüler und 70 Ausbildungsbetten getrennt.

Belege: Q269-02, GMBl 1961 S.453

Artikelabschnitt: V269_MUTTER_KIND / M269-04

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

1967: Umzug in die FrauenklinikB269-17 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 21

ID: B269-17

Gegenstand: 1967: Umzug in die Frauenklinik

Befund und Aussagegrenze: Nach der offiziellen Klinikdarstellung zog das Nathanstift 1967 zum Klinikum und wurde in die geburtshilfliche Abteilung der Frauenklinik integriert. Das war ein Wechsel des medizinischen Standorts und der organisatorischen Einbindung. Aussagegrenze: Einzelne Funktionsverlagerungen getrennt nachweisen.

Belege: Q269-03; Q269-02

Artikelabschnitt: V269_MUTTER_KIND / M269-05

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Eine neue Kinderklinik wird eröffnetB269-18 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 22

ID: B269-18

Gegenstand: Eine neue Kinderklinik wird eröffnet

Befund und Aussagegrenze: Die spätere Jahreschronik setzt die offizielle Übergabe der neuen städtischen Kinderklinik auf den 11. Januar 1969. Aussagegrenze: Chronikzahlen; keine vollständige Kosten- oder Kapazitätsprüfung.

Belege: Q269-05 S.2, Eintrag 11.1.1969

Artikelabschnitt: V269_MUTTER_KIND / M269-06

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Übergabe und Patientenumzug sind verschiedene DatenB269-19 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 23

ID: B269-19

Gegenstand: Übergabe und Patientenumzug sind verschiedene Daten

Befund und Aussagegrenze: Für den 28. Januar 1969 berichtet dieselbe Chronik vom Umzug 55 kleiner Kinder aus dem alten Säuglingskrankenhaus an der Tannenstraße in die neue Kinderklinik. Aussagegrenze: 55 umgezogene Kleinkinder, nicht Gesamtbelegung.

Belege: Q269-05 S.5

Artikelabschnitt: V269_MUTTER_KIND / M269-07

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Infektionsschutz formt den BesuchB269-20 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 24

ID: B269-20

Gegenstand: Infektionsschutz formt den Besuch

Befund und Aussagegrenze: Die neue Kinderklinik sollte durch bauliche Trennung vor Ansteckung schützen. Die Chronik beschreibt umlaufende Balkone und getrennte Zugänge zu infektiösen Patienten. Aussagegrenze: Besuchskonzept laut Chronik, keine Regel für sämtliche Kinderstationen nachgewiesen.

Belege: Q269-05 S.2

Artikelabschnitt: V269_MUTTER_KIND / M269-08

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Die Kritik kam schon 1969B269-21 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 25

ID: B269-21

Gegenstand: Die Kritik kam schon 1969

Befund und Aussagegrenze: Unter dem 7. März 1969 führt die Chronik heftige Kritik eines Münchner Mediziners an. Aussagegrenze: Zeitgenössische Kontroverse mittelbar überliefert; Originalpresse noch prüfen.

Belege: Q269-05 S.12

Artikelabschnitt: V269_MUTTER_KIND / M269-09

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Mehr Technik schafft neue AbhängigkeitenB269-22 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 26

ID: B269-22

Gegenstand: Mehr Technik schafft neue Abhängigkeiten

Befund und Aussagegrenze: Die Meldungen über Blutkonserven im Januar 1969 ergänzen das Bild des medizinischen Wachstums. Die Chronik nennt für 1967 rund 2100 und für 1968 rund 2800 Blutübertragungen und verbindet den Mehrbedarf mit häufigeren Operationen. Aussagegrenze: Übertragungen als Vorgänge, nicht individuelle Patienten zählen.

Belege: Q269-05 S.5, Eintrag 28.1.1969

Artikelabschnitt: V269_MUTTER_KIND / M269-10

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Die Stiftung im späteren KlinikumB269-23 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 27

ID: B269-23

Gegenstand: Die Stiftung im späteren Klinikum

Befund und Aussagegrenze: Die Klinikmitteilung von 2022 erklärt, die Arbeit der Frauenklinik werde weiterhin durch Mittel der Nathanstiftung unterstützt. Das belegt eine damals öffentlich hervorgehobene finanzielle Verbindung zur Stiftung, aber keine vollständige Finanzierung der gesamten Klinik aus Stiftungsmitteln. Aussagegrenze: Aussage der Klinik von 2022; keine Quote oder Summe ergänzt.

Belege: Q269-03

Artikelabschnitt: V269_MUTTER_KIND / M269-11

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Eine gemeinsame, aber nicht einheitliche GeschichteB269-24 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 28

ID: B269-24

Gegenstand: Eine gemeinsame, aber nicht einheitliche Geschichte

Befund und Aussagegrenze: Nathanstift, Säuglingskrankenhaus, Kinderspital, Frauenklinik und Kinderklinik gehören in eine vernetzte Geschichte der Versorgung von Frauen und Kindern. Sie bleiben dabei verschiedene Einrichtungen und Funktionen. Aussagegrenze: Historische Synthese mit getrennten Institutionsbezügen.

Belege: Q269-02; Q269-03; Q269-05

Artikelabschnitt: V269_MUTTER_KIND / M269-12

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Eine Nachkriegsgeschichte mit mehreren AnfängenB269-25 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 29

ID: B269-25

Gegenstand: Eine Nachkriegsgeschichte mit mehreren Anfängen

Befund und Aussagegrenze: Für die Pflegebildung in Fürth beginnt der Abschnitt nach 1945 nicht mit einer einzigen Gründung. Das amtliche Verzeichnis von 1961 erfasst eine städtische Krankenpflegeschule und eine von der Nathanstiftung getragene Kinderkrankenpflegeschule. Aussagegrenze: Keine unbelegte lückenlose Kontinuität von 1940 bis heute.

Belege: Q269-02; Q269-09 bis 11; Vorbestand V268_PFLEGESCHULE

Artikelabschnitt: V269_PFLEGEBERUFE / P269-01

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Der amtliche Nachweis von 1961B269-26 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 30

ID: B269-26

Gegenstand: Der amtliche Nachweis von 1961

Befund und Aussagegrenze: Das Bundesministerium des Innern veröffentlichte am 2. August 1961 Verzeichnisse, die von den zuständigen obersten Landesbehörden zusammengestellt worden waren. Aussagegrenze: Kein genau benannter Erhebungsstichtag oder jährlicher Absolventenjahrgang.

Belege: Q269-02, GMBl S.445 und 451

Artikelabschnitt: V269_PFLEGEBERUFE / P269-02

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Die Zahlen richtig lesenB269-27 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 31

ID: B269-27

Gegenstand: Die Zahlen richtig lesen

Befund und Aussagegrenze: Für die Kinderkrankenpflegeschule am Nathanstift stehen im selben Verzeichnis 26 Lernende, 70 Ausbildungsbetten sowie Aufnahme am 1. April und 1. Aussagegrenze: Keine Rate aus nicht vergleichbaren Bezugsgrößen.

Belege: Q269-02 S.451 und 453

Artikelabschnitt: V269_PFLEGEBERUFE / P269-03

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Spezialisierung neben der PflegeausbildungB269-28 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 32

ID: B269-28

Gegenstand: Spezialisierung neben der Pflegeausbildung

Befund und Aussagegrenze: Ein neuerer amtlicher Suchweg führt zu den Assistenzberufen im Operations- und Anästhesiebereich. Eine Ratsvorlage von 2021 berichtet eine Anerkennung der OTA-Schule durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft seit 2016 und der OTA/ATA-Schule seit 2018. Aussagegrenze: Vorlage von 2021 und Gesetzesbezug; Vollzug nicht aus Entwurf abgeleitet.

Belege: Q269-08

Artikelabschnitt: V269_PFLEGEBERUFE / P269-04

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Generalistik verändert die VerbindungenB269-29 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 33

ID: B269-29

Gegenstand: Generalistik verändert die Verbindungen

Befund und Aussagegrenze: Die derzeitige Selbstdarstellung des Klinikums beschreibt eine Pflegeausbildung mit Vertiefungen in stationärer Akutpflege und Pädiatrie. Für die stationäre Langzeitpflege verweist sie auf eine Netzwerkvereinbarung mit der Hans-Weinberger-Akademie in Fürth. Aussagegrenze: Aktuelle Angebotsstruktur; Einführungsdatum vor Ort noch nicht festgestellt.

Belege: Q269-10

Artikelabschnitt: V269_PFLEGEBERUFE / P269-05

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Ein akademischer BerufswegB269-30 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 34

ID: B269-30

Gegenstand: Ein akademischer Berufsweg

Befund und Aussagegrenze: Das Klinikum nennt außerdem einen primärqualifizierenden Bachelorstudiengang Pflege in Kooperation mit der Evangelischen Hochschule Nürnberg. Die veröffentlichte Regelstudienzeit beträgt sieben Semester; genannt werden sowohl der akademische Abschluss als auch die integrierte Berufszulassung. Aussagegrenze: Angebot und Abschlussziel, keine Absolventen- oder Beschäftigungsstatistik.

Belege: Q269-11

Artikelabschnitt: V269_PFLEGEBERUFE / P269-06

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

2025: Ein zusätzlicher StandortB269-31 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 35

ID: B269-31

Gegenstand: 2025: Ein zusätzlicher Standort

Befund und Aussagegrenze: Die Pressemitteilung vom 25. September 2025 berichtet die Eröffnung neuer Akademieräume im Golfpark. Aussagegrenze: Zusatzstandort und Funktionsverlagerung getrennt; keine Komplettverlagerung.

Belege: Q269-09

Artikelabschnitt: V269_PFLEGEBERUFE / P269-07

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Zahlen eines BildungsverbundsB269-32 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 36

ID: B269-32

Gegenstand: Zahlen eines Bildungsverbunds

Befund und Aussagegrenze: Für 2025 nennt die Akademiemitteilung sechs pflegerische Fachweiterbildungen, sieben Kurse pro Jahr und etwa 135 Teilnehmende aus 20 Kooperationskliniken. Das sind unterschiedliche Ebenen: Angebotsarten, Kursveranstaltungen, Personen und beteiligte Einrichtungen. Aussagegrenze: Selbstauskunft 2025; keine Rangbehauptung oder Addition verschiedener Kennzahlen.

Belege: Q269-09

Artikelabschnitt: V269_PFLEGEBERUFE / P269-08

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Was hinter dem Bildungswandel stehtB269-33 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 37

ID: B269-33

Gegenstand: Was hinter dem Bildungswandel steht

Befund und Aussagegrenze: Die belegten Zustände zeigen eine breitere Ausdifferenzierung der Arbeit: allgemeine und Kinderkrankenpflege, spezialisierte Assistenzberufe, Fachweiterbildung und Hochschulstudium. Der Zusammenhang mit komplexerer Versorgung lässt sich historisch untersuchen, ohne daraus automatisch einen kontinuierlichen Anstieg der Ausbildungsqualität abzuleiten. Aussagegrenze: Analytische Verbindung; keine unbelegte lineare Fortschrittskurve.

Belege: Q269-02; Q269-03; Q269-05; Q269-08 bis 11

Artikelabschnitt: V269_PFLEGEBERUFE / P269-09

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Die nächste Recherche wird genauerB269-34 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 38

ID: B269-34

Gegenstand: Die nächste Recherche wird genauer

Befund und Aussagegrenze: Die neuen Belege erlauben gezielte Anschlussfragen: Welche Prüfungsordnungen nutzten die beiden Schulen 1961? Wann änderten sich ihre Träger oder Namen? Aussagegrenze: Gezielte offene Punkte statt erfundener Schulamtsfolge.

Belege: Q269-02; Q269-08 bis 11; V268_PFLEGESCHULE

Artikelabschnitt: V269_PFLEGEBERUFE / P269-10

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

2001: Der Betrieb wird verselbstständigtB269-35 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 39

ID: B269-35

Gegenstand: 2001: Der Betrieb wird verselbstständigt

Befund und Aussagegrenze: Eine öffentliche Ratsvorlage von 2011 blickt auf die Umwandlung des früheren Eigenbetriebs in ein selbstständiges Kommunalunternehmen zum 1. Januar 2001 zurück. Aussagegrenze: Öffentliche Vorlage mit Rückblick; ursprüngliche Satzung noch gesondert zu prüfen.

Belege: Q269-06

Artikelabschnitt: V269_KOMMUNAL_KLINIK / K269-01

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Gebäude und Betrieb waren zunächst getrenntB269-36 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 40

ID: B269-36

Gegenstand: Gebäude und Betrieb waren zunächst getrennt

Befund und Aussagegrenze: Die gleiche Vorlage hält fest, dass Grundstücke und Gebäude 2001 nicht mit auf das Kommunalunternehmen übertragen wurden. Sie blieben in einem städtischen Sondervermögen. Aussagegrenze: Kein vollständiger Grundstücksübergang bereits 2001.

Belege: Q269-06

Artikelabschnitt: V269_KOMMUNAL_KLINIK / K269-02

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

2011: Die wirtschaftliche Einheit soll zurückkehrenB269-37 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 41

ID: B269-37

Gegenstand: 2011: Die wirtschaftliche Einheit soll zurückkehren

Befund und Aussagegrenze: Die Vorlage beschreibt die getrennten Strukturen als aufwendig und begründet eine Zusammenführung rückwirkend zum 1. Januar 2011. Aussagegrenze: Rückwirkender Bezug und tatsächliche Beurkundung unterscheiden.

Belege: Q269-06

Artikelabschnitt: V269_KOMMUNAL_KLINIK / K269-03

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Die kommunale Verantwortung bleibt sichtbarB269-38 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 42

ID: B269-38

Gegenstand: Die kommunale Verantwortung bleibt sichtbar

Befund und Aussagegrenze: In der Vorlage werden auch die Rolle der Rechtsaufsicht, die Belastung des Stadthaushalts und fortbestehende finanzielle Verpflichtungen der Stadt angesprochen. Solche Aussagen zeigen, dass die verselbstständigte Organisationsform die öffentliche Verantwortung nicht beseitigte. Aussagegrenze: Historischer Verwaltungsvorgang; keine heutige Rechtsberatung.

Belege: Q269-06

Artikelabschnitt: V269_KOMMUNAL_KLINIK / K269-04

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Arbeit im Krankenhaus umfasst ServiceB269-39 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 43

ID: B269-39

Gegenstand: Arbeit im Krankenhaus umfasst Service

Befund und Aussagegrenze: Die Ratsvorlage zur geplanten Beschäftigtenüberleitung von 2014 öffnet einen anderen Blick auf das Klinikum. Die Servicegesellschaft war nach ihrer Darstellung aus einer Vereinbarung zwischen Klinik, Personalrat und ver.di zur Wirtschaftlichkeit und Organisation hervorgegangen. Aussagegrenze: Geplante Überleitung laut Vorlage; Vollzug gesondert belegen.

Belege: Q269-07

Artikelabschnitt: V269_KOMMUNAL_KLINIK / K269-05

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

171,49 Stellen sind keine 171 PersonenB269-40 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 44

ID: B269-40

Gegenstand: 171,49 Stellen sind keine 171 Personen

Befund und Aussagegrenze: Für die Serviceüberleitung nennt die Vorlage 171,49 Vollzeitäquivalente nach Stellenplan 2014 und geschätzte jährliche Mehrkosten von rund 400000 Euro. Diese Werte dürfen nicht als Kopfzahl und tatsächlich abgerechneter Aufwand umgeschrieben werden. Aussagegrenze: Vollzeitäquivalente und Planmehrkosten, keine Personen- oder Istkostenstatistik.

Belege: Q269-07

Artikelabschnitt: V269_KOMMUNAL_KLINIK / K269-06

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

2023: Neue Räume für neue AbläufeB269-41 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 45

ID: B269-41

Gegenstand: 2023: Neue Räume für neue Abläufe

Befund und Aussagegrenze: Das Richtfest des ersten großen Erweiterungsbaus im Mai 2023 stand für eine weitere Umordnung des Standorts. Die damalige Klinikmitteilung nannte den Baustart im März 2021 und beschrieb zusätzliche Operationskapazitäten, Intensiv- und Überwachungsbereiche sowie weitere Stationen. Aussagegrenze: Richtfest und angekündigte Fertigstellung sind verschiedene Ereignisse.

Belege: Q269-12

Artikelabschnitt: V269_KOMMUNAL_KLINIK / K269-07

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

2026: Der Bezug bleibt ein künftiger SchrittB269-42 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 46

ID: B269-42

Gegenstand: 2026: Der Bezug bleibt ein künftiger Schritt

Befund und Aussagegrenze: Der städtische Bericht vom 3. März 2026 beschreibt den Erweiterungsbau weiterhin als Baustelle. Aussagegrenze: Anfang 2027 ist Planung nach Bericht vom 3.3.2026, kein erfolgter Bezug.

Belege: Q269-13

Artikelabschnitt: V269_KOMMUNAL_KLINIK / K269-08

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

Von der Bettenfrage zur VersorgungsorganisationB269-43 · Originalblatt V269_BEFUNDE, Excel-Zeile 47

ID: B269-43

Gegenstand: Von der Bettenfrage zur Versorgungsorganisation

Befund und Aussagegrenze: Der Vergleich zwischen 1947 und den neueren Vorlagen zeigt wiederkehrende Fragen in verändertem Umfeld: Wie viel Raum wird benötigt, wer finanziert ihn und welche Arbeit macht Versorgung möglich? Daraus entsteht keine einfache Gleichsetzung von Nachkriegsmangel und heutigen Strukturproblemen. 1947 ging es um elementare Versorgung in einer zerstörten und durch Flucht geprägten Gesellschaft. Aussagegrenze: Vergleich als historische Analyse, keine Gleichsetzung der Krisen.

Belege: Q269-01; Q269-06; Q269-07; Q269-12; Q269-13

Artikelabschnitt: V269_KOMMUNAL_KLINIK / K269-09

Übernahmeart: quellengetreue Forschungsposition · keine automatische Sach-, Personen-, Bildrechts- oder Publikationsfreigabe.

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Quelle: Fuerther_Medizin_GESAMTMASTER_v270_Hospiz_Altersmedizin_20261021.xlsx · SHA-256: c9c89a59b88635c99beb5392bca95e4b629da51d3c325de530bc4c83aece5987