Forschungs-Staging · Einzelentscheidungen vom 25. Oktober 2026
Offene Punkte der Straßenforschung
18 überprüfte Einzelfragen aus dem Straßen-Master v136 und der vorgelagerten Bau- und Verkehrsrecherche v124: 6 Sachfragen sind methodisch oder tatsächlich geklärt, 8 nur teilweise, 4 sind weiterhin originalaktenpflichtig.
Eine geklärte Sachfrage bedeutet nicht, dass eine Bauabnahme, Straßeneinziehung oder alle Unterlagen des betreffenden Projekts vorliegen. Die getrennt geführten 24 Archivaufträge und 24 Konflikteinträge im v136-Master bleiben nachvollziehbar; diese Seite ersetzt ihre individuelle Freigabe nicht.
Belegbar: Digitaler Bestandsverweis ist nachgewiesen, aber keine Originaltranskription aller historischen Namenspaare.
Weiterhin offen bzw. nicht daraus abzuleiten: AGr. 6/202 im Stadtarchiv einsehen; sechs Namen und konkrete Alt-/Neu-Zuordnung mit Beschlussdatum prüfen.
Keine automatische Zuordnung zu einem Straßenprofil oder Gebäude.
Belegbar: 71 Alt-/Neu-Kandidaten sind im Master dokumentiert, aber keine belastbare durchgehende Originalkonkordanz aller Kandidaten.
Weiterhin offen bzw. nicht daraus abzuleiten: Originaldrucke Schroeder und die historischen Hausnummern-/Katasterregister direkt anhand der Seiten prüfen.
Keine automatische Zuordnung zu einem Straßenprofil oder Gebäude.
Neu geklärter Quelleninhalt: INFÜ 04/2026, Seite 36
Das am 25. Februar 2026 veröffentlichte städtische Amtsblatt nennt fünf rechtliche Teilflächenmaßnahmen aus dem einstimmigen BWA-Beschluss vom 11. Februar 2026. Nicht der ganze benannte Straßenraum ist jeweils von Widmung oder Einziehung betroffen.
Zwei amtlich belegte Namen sind noch nicht im historischen 937er Namensregister vorhanden: Dr.-Elisabeth-Hölzl-Straße und Senta-Josephthal-Straße. Sie werden nicht ohne Lageplan- und Datenbankabgleich zu neuen Straßen-IDs erklärt.
Einziehung einer vormals als Ortsstraße gewidmeten Teilfläche. Vor Anwesen Karl-Bröger-Straße 25; keine Einziehung der gesamten Straße.
Straßenname im bisherigen Forschungsatlas vorhanden; Einziehung betrifft nur die bezeichnete Fläche.
Quellenstufe: Amtliches PDF bislang nur über städtisch indexierten Volltext, plus BWA-Sitzung und amtliche Beschlussvorlage geprüft. Das Original-PDF-Seitenbild und die Lageplan-Geometrie konnten nicht kontrolliert werden.
Die Namenumbenennungen 1949 (AGr. 6/202) und die Hausnummernrevisionen 1889/1890 bleiben ohne originale durchgehende Konkordanz. Für Vach, Flugplatzstraße und den Festplatz Stadeln sind Verfahrensbeschlüsse keine eigenständig nachgewiesene straßenrechtliche Endbekanntmachung. Die 23 Bilder/Medien bleiben ohne neue Nutzungsfreigabe.
Quellebene: Amtliche Sitzungsseiten und städtische HTML-Bekanntmachungen wurden gegenüber dem bisherigen Master geprüft. Nicht eingesehene Original-PDF-Seiten und Archivalien werden bewusst als solche bezeichnet.