Fürther Gaststätten · Historische Personen
Johann Matthäus Stumpfmeier
Für 1819 belegt die Eger-Liste Johann Matthäus Stumpfmeier als Betreiber des Gasthofs 1. Klasse „zum Kronprinzen von Preußen“; bei derselben alten Haus-Nr. 434 erscheinen eine Weinschenke und ein Kaffee-/Billardhaus. Das Familiennetz nennt einen gleichnamigen Kaufmann als Vater von Maria Magdalena Emilia Stumpfmeier…
Biografische Hinweise
Für 1819 belegt die Eger-Liste Johann Matthäus Stumpfmeier als Betreiber des Gasthofs 1. Klasse „zum Kronprinzen von Preußen“; bei derselben alten Haus-Nr. 434 erscheinen eine Weinschenke und ein Kaffee-/Billardhaus. Das Familiennetz nennt einen gleichnamigen Kaufmann als Vater von Maria Magdalena Emilia Stumpfmeier (geb. 14.12.1830) und Barbara Rießner/Stumpfmeier als Mutter. Die Tochter heiratete 1853 Johann Georg Schreiber. Der volle Namensgleichklang ist eine plausible Verbindung, aber ohne gemeinsame Adresse oder direkten Lebenslaufbeleg bleibt sie Identitätskandidat. Der 1867er „P. Stumpfmeier“ wird nicht mit ihm verbunden.
- Überlieferte Zeitabschnitte
- 1819: Gasthof 1. Klasse, Weinschenke und Kaffee-/Billardhaus an Haus 434. Familiennetz: gleichnamiger Kaufmann; Vater der 1830 geborenen Maria Magdalena Emilia; Mutter Barbara Rießner/Stumpfmeier; Tochter 1853 verheiratet. 1867: „P. Stumpfmeier“ in Mathildenstraße 9 als getrennter Prüfknoten.
Beruf, Standort und Zusammenhänge
Alltags 1819: -EGER1819-002/-040/-061. Familiennetz: -1197/-1198/-1196, REL-1446/-1447, Q442. Tagblatt 1867-02-02; kein direkter Anschluss.
Ausführliche Biografien
- Historische Biografie
Johann Matthäus Stumpfmeier: der Wirt „zum Kronprinzen“
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Weitere Fragen zur historischen Person
Der Kaufmanns- und Familienknoten erweitert den sozialen Kontext, liefert aber keine gemeinsame Adresse oder direkte Lebenslaufbrücke zum Wirt von 1819. „P. Stumpfmeier“ von 1867 bleibt eigenständig.
Quellen und Literatur
Eger-Liste 1819, Scans 80–82; Familiennetz Q442 (-1197/-1198/-1196; REL-1446/-1447); Tagblatt 1867-02-02.
Quellennachweise beziehen sich auf die genannten Jahresbelege. Sie beweisen keine lückenlose Eigentums- oder Betriebsfolge.