Fürther Gaststätten · Historische Personen
Johann Stefan (Jean) Weigmann
Fürther Zinngießermeister und Händler, der den Familienbetrieb J. A. Weigmann als nächste Generation weiterführte. 1874 trat er laut Gewerbechronik die Geschäftsführung an; 1882 war er Alleininhaber von Zinngießerei, Hohlglashandel und Porzellanwarenhandlung. 1889 erhielt er das Bürgerrecht. Heirat und zwei Töchter…
Biografische Hinweise
Fürther Zinngießermeister und Händler, der den Familienbetrieb J. A. Weigmann als nächste Generation weiterführte. 1874 trat er laut Gewerbechronik die Geschäftsführung an; 1882 war er Alleininhaber von Zinngießerei, Hohlglashandel und Porzellanwarenhandlung. 1889 erhielt er das Bürgerrecht. Heirat und zwei Töchter sind für 1895–1902 überliefert. Der DDB-Fotokatalog führt das „Weigmann’sche Haus“ in der Königstraße 69 als Wohn- und Geschäftshaus; das ergänzt die Adressgeschichte, ohne seine persönliche Wohnung oder Eigentümerschaft zu beweisen.
- Überlieferte Zeitabschnitte
- 30.01.1851 Geburt; 20.07.1874 Übernahme/Fortführung der Firma J. A. Weigmann; 1882 Alleininhaber; 30.01.1889 Bürgerrecht verliehen, Urkunde 05.02.1889; 1890 Umnummerierung Königstraße 132 zu Nr. 69; 14.04.1895 Heirat; Töchter 1896 und 1902; 14.12.1927 Tod.
Beruf, Standort und Zusammenhänge
Familiennetz X-133 (J. A. Weigmann, 1874–1927) und -1420 Johann Andreas; Alltags BIO-LANG-024 Vater Johann Andreas und BIO-LANG-023 Bruder Hermann; Firmen: Betriebsknoten noch zu identifizieren; Häuser: Ziel-Haus-ID offen; DDB/Stadtarchiv Fürth Foto A 601 Königstraße 69.
Ausführliche Biografien
Weitere Fragen zur historischen Person
„Johann Stephan“, „Johann Stefan“ und „Jean“ werden anhand gemeinsamer Familien- und Geschäftsbiografie zusammengeführt; Originalmatrikel prüfen. Die DDB-Hausbezeichnung belegt keinen persönlichen Wohnsitz oder Besitz. Keine Verbindung zu V176-010 und keine Firmenfortführung nach 1927 behaupten.
Quellen und Literatur
;; Familiennetz X-133; DDB/Stadtarchiv Fürth A 601.
Quellennachweise beziehen sich auf die genannten Jahresbelege. Sie beweisen keine lückenlose Eigentums- oder Betriebsfolge.