Stadt Fürth

Kleeblattmuseum · Biografien jüdischer Fürther

Edith Rosalie Farntrog

Eine junge Frau aus dem Umfeld der Fürther Familie Farntrog, deren Elternzuordnung in den Quellen widersprüchlich ist.

Ein Geburtsdatum – unterschiedliche Familienzuordnungen

Für Edith Rosalie Farntrog wird in der pflegehistorischen Darstellung der 20. Juni 1922 als Geburtsdatum angegeben. In der Literatur finden sich widersprüchliche Angaben dazu, ob sie dem Haushalt von David und Ella oder dem von Lazarus und Jettchen Farntrog zuzuordnen ist.

Die zweite Zuordnung ist besonders prüfbedürftig, weil Gerda Gertrud, die gesicherte Tochter von Lazarus und Jettchen, bereits am 30. März 1922 geboren wurde. Ein Abstand von nur 82 Tagen lässt sich nicht ohne Weiteres mit zwei Geburten derselben Mutter vereinbaren.

Quellenkritik statt falscher Gewissheit

Die unterschiedlichen Darstellungen dürfen nicht stillschweigend zu einem Stammbaum zusammengeführt werden. Als nächster entscheidender Beleg wird der standesamtliche Geburtseintrag benötigt. Ergänzend können Fürther Familienbögen, Melderegister und Unterlagen jüdischer Einrichtungen die Zuordnung klären.

Solange diese Nachweise fehlen, wird Edith hier nicht als Tochter eines bestimmten Farntrog-Ehepaars dargestellt.

Weitere biografische Spuren

Eine umfassende Biografie erfordert zusätzlich belegte Informationen zu Wohnorten, Ausbildung, Tätigkeit und Verfolgungsschicksal. Auch ein ähnlich lautender Name in einer Transportliste genügt ohne Geburtsdatenabgleich nicht zur sicheren Identifizierung.

Der Artikel dient als quellenkritischer Ausgangspunkt und wird mit neuen Originalbelegen ergänzt.

Der 82-Tage-Widerspruch

Zwischen der überlieferten Geburt von Gerda Gertrud Farntrog am 30. März 1922 und Edith Rosalies genanntem Geburtstag am 20. Juni 1922 liegen 82 Tage. Sollten beide Daten stimmen, kann eine gewöhnliche Zuordnung beider Geburten zu derselben Mutter nicht zutreffen. Der Widerspruch ist ein starkes Indiz für eine falsche Familienzuordnung, nicht automatisch für ein falsches Geburtsdatum.

Für die Prüfung sind die Original-Geburtsregister, gegebenenfalls Randvermerke und zeitgenössische Familienbögen vorrangig. Die Sekundärliteratur sollte getrennt dokumentiert werden, damit der Ursprung jeder Elternangabe nachvollziehbar bleibt.

Wie eine sichere Identifizierung gelingen kann

Ein belastbarer Datensatz benötigt mindestens vollständigen Namen, Geburtsdatum, Geburtsort und Elternnamen. Für spätere Lebensstationen kommen Melderegister, Schulakten, Krankenhauspersonalunterlagen und Deportationslisten in Betracht. Einzelne Namensnennungen ohne diese Merkmale sollten nicht automatisch zusammengeführt werden.

Auch die Schreibweisen Edith, Editha und Rosalie sind bei der Recherche als Suchvarianten zu berücksichtigen, ohne daraus zusätzliche Personen zu konstruieren.

Was bis zur Klärung veröffentlicht werden kann

Die gesicherten und die widersprüchlichen Angaben lassen sich bereits quellenkritisch darstellen. Eine ausführliche Erzählung über Kindheit, Ausbildung oder Verfolgungsschicksal wäre dagegen derzeit nicht verantwortbar, solange unklar ist, auf welche Edith Farntrog sich die jeweiligen Nachweise beziehen.

Die Biografie bleibt deshalb bewusst ein dokumentierter Forschungsstand. Eine spätere Ergänzung sollte erst erfolgen, wenn ein eindeutig identifizierender Originalbeleg vorliegt.

Die Spur zur Familie David und Ella Farntrog

Die Frankfurter Kinderhaus-Dokumentation zu Ruth Farntrog nennt Edith Rosalie als Tochter von David Farntrog und Ella, geborene Ehrlich, und als Schwester von Ruth und Jeannette Ilse. Sie berichtet außerdem von Auswanderungsbemühungen Davids mit Ruth und Edith nach dem Tod der Mutter Ella im Oktober 1940.

Dem steht eine abweichende Familienzuordnung in einer anderen Darstellung gegenüber. Die Angaben sollten nicht zusammengeführt werden, bevor der Geburtseintrag Ediths vom 20. Juni 1922 und die zugehörigen Elternnamen geprüft sind. Die Zuordnung zu David und Ella ist damit eine konkrete, aber noch gegenzuprüfende Quellenspur.

Die Deportationsüberlieferung als zweite offene Frage

Der Bericht zum Frankfurter Kinderhaus erwähnt, dass David, Ruth und Edith Rosalie im März 1942 verschleppt worden seien. Bei Ruth weisen die Bearbeiter ausdrücklich auf einen fehlenden Eintrag in den ihnen bekannten Transportlisten hin. Auch Ediths eigener Transportnachweis muss deshalb mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und Herkunft überprüft werden, statt allein aus einer gemeinsamen Familienerzählung erschlossen zu werden.

Die historischen Listen aus Fürth und den in der Dokumentation erwähnten Abfahrtsorten sind getrennt auszuwerten. Bis dahin bleibt die exakte Transportroute eine offene Frage.

Was ein Originaleintrag entscheiden könnte

Der standesamtliche Geburtseintrag würde zunächst die Elternzuordnung klären. Ein Fürther Familienbogen könnte weitere Geschwister und Adressen bestätigen; eine namentliche Transportliste könnte die letzte dokumentierte Station nachweisen. Diese drei Quellentypen sind für eine belastbare Langbiografie wichtiger als die Wiederholung ungesicherter Sekundärangaben.

Weiterführende Quelle: Frankfurter Kinderhaus-Dokumentation zu Ruth und ihrer Familie.

Abgleich mit der Fürther Opferliste

Die veröffentlichte Fürther Opferliste führt Edith Farntrog mit dem Geburtsdatum 20. Juni 1922 und der letzten Adresse Hindenburgstraße 29. Sie nennt den 22. März 1942 als Deportationsdatum und Izbica als Ziel. Diese Angaben passen hinsichtlich Adresse und Familienumfeld zur Frankfurter Kinderhaus-Dokumentation über Ruth Farntrog, die Edith als deren Schwester und als Tochter von David und Ella Farntrog bezeichnet.

Damit sprechen zwei voneinander unterscheidbare veröffentlichte Quellen für die Zugehörigkeit Ediths zur Familie David und Ella. Der Widerspruch zur anderen Elternzuordnung ist aber erst mit dem standesamtlichen Geburtseintrag endgültig zu klären. Die Opferliste ist eine veröffentlichte Zusammenstellung, keine hier persönlich eingesehene Transport-Originalliste. Auch der genaue Todesort ist unbekannt.

Quellen: Fürther Opferliste, Eintrag Edith Farntrog; Frankfurter Kinderhaus, Eintrag Ruth Farntrog.

Wo der Geburtseintrag von 1922 zu prüfen ist

Die amtliche Zuständigkeit lässt sich jetzt präzisieren: Das Stadtarchiv Fürth verwahrt nach seiner aktuellen Bestandsbeschreibung Geburtenbücher nur bis 1915. Für Edith Rosalies Geburt am 20. Juni 1922 ist deshalb das Standesamt Fürth der richtige erste Ansprechpartner. Benötigt wird möglichst ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister einschließlich Randvermerken, nicht lediglich eine knappe Geburtsurkunde. Erst der Eintrag kann die widersprüchliche Zuordnung zu David und Ella beziehungsweise Lazarus und Jettchen Farntrog zuverlässig entscheiden.

Die Stadt Fürth weist darauf hin, dass ein Registerausdruck auch spätere Berichtigungen oder Änderungen der Elternangaben enthalten kann. Die Urkunde wurde für diese Forschung noch nicht angefordert oder eingesehen; aus den öffentlich zugänglichen Zusammenstellungen ergibt sich daher weiterhin kein abschließender Originalnachweis.

Stadtarchiv Fürth: Zuständigkeit der Registerjahrgänge · Standesamt Fürth: Registerausdrucke

Originalregister und Zugangsvoraussetzungen

Für die Prüfung der Elternangaben ist der Geburtseintrag von 1922 entscheidend. Geburtenregister unterliegen in Deutschland einer Fortführungsfrist von 110 Jahren. Deshalb ist zunächst beim Standesamt Fürth zu klären, ob und unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen eine Auskunft oder ein Registerausdruck für die historische Forschung möglich ist. Die öffentlich zugänglichen Quellen ersetzen den Eintrag nicht.

Eine Einsicht oder Auskunft wurde für diesen Artikel noch nicht erlangt. Die Elternzuordnung bleibt bis zum Originalabgleich ausdrücklich offen. Weiterführend: Standesamt Fürth – Personenstandsurkunden.

Quellen und weiterführende Nachweise

Historische Bildquellen werden erst nach Prüfung der konkreten Dateilizenz eingebunden.

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