Forschungs-Staging · Einzelentscheidungen vom 25. Oktober 2026

Offene Punkte der Straßenforschung

18 überprüfte Einzelfragen aus dem Straßen-Master v136 und der vorgelagerten Bau- und Verkehrsrecherche v124: 6 Sachfragen sind methodisch oder tatsächlich geklärt, 8 nur teilweise, 4 sind weiterhin originalaktenpflichtig.

Eine geklärte Sachfrage bedeutet nicht, dass eine Bauabnahme, Straßeneinziehung oder alle Unterlagen des betreffenden Projekts vorliegen. Die getrennt geführten 24 Archivaufträge und 24 Konflikteinträge im v136-Master bleiben nachvollziehbar; diese Seite ersetzt ihre individuelle Freigabe nicht.

6 sichtbare Forschungsentscheidungen.

S136-QA-01 · Sachfrage geklärt · Original-Master-Bezüge: CF124-18

Henri-Dunant-Straße und Dr.-Henry-Kissinger-Platz

Belegbar: Amtliche städtische Unterlagen schreiben die Straße Henri-Dunant-Straße mit i und den Platz Dr.-Henry-Kissinger-Platz mit y. Es sind verschiedene Objekte, keine doppelt benannte Straße.

Weiterhin offen bzw. nicht daraus abzuleiten: Ein eigenständiger historischer Namensbeschluss wurde hierdurch nicht geprüft.

Bestands-Straßenprofile: Henri-Dunant-Straße · Dr.-Henry-Kissinger-Platz

Quellen und Belegart (3)

S136-QA-02 · Sachfrage geklärt · Original-Master-Bezüge: A136-24

Wanderoasen am Marktplatz

Belegbar: BWA-Sitzung vom 23.09.2026: Antrag TfA/0580/2026 für Wanderoasen mehrheitlich mit 3 Ja- und 12 Nein-Stimmen abgelehnt. Der beantragte Aufbau ist nicht bewilligt.

Weiterhin offen bzw. nicht daraus abzuleiten: Ein späterer eigenständiger Antrag oder eine andere Sondernutzungsgenehmigung ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

Bestands-Straßenprofile: Marktplatz

Quellen und Belegart (2)

S136-QA-07 · Sachfrage geklärt · Original-Master-Bezüge: C136-24, CF124-16, A136-23

Südwesttangente: Bauankündigungen ab 29.10.2026

Belegbar: Am 25.10.2026 waren die im Master beschriebenen Sperrungen ab 29.10.2026 noch angekündigte Zukunft. Keine aktuelle Vollsperrung aus Terminplan ableiten.

Weiterhin offen bzw. nicht daraus abzuleiten: Tatsächlicher Beginn, Verlauf und spätere Abnahme können erst nach den jeweiligen Terminen geprüft werden.

Bestands-Straßenprofile: Südwesttangente

Quellen und Belegart (1)

S136-QA-08 · Sachfrage geklärt · Original-Master-Bezüge: CF124-13, CF124-14

Eibenstraße Hausnummern 2/6 als Stellplatzorte

Belegbar: Hausnummern 2 und 6 benennen in der städtischen Vorlage Lagebezüge für zusätzliche Stellplatzmarkierungen; keine Änderungen historischer Hausnummern oder Hausknoten.

Weiterhin offen bzw. nicht daraus abzuleiten: Vollzug, aktuelle Bauabnahme und getrennte Kostenabrechnung sind nicht aus einer Planungsvorlage ableitbar.

Bestands-Straßenprofile: Eibenstraße

Quellen und Belegart (1)

S136-QA-09 · Sachfrage geklärt · Original-Master-Bezüge: C136-13, C136-14, A136-12, A136-13

Stadeln: Fuß-/Radbrücke ist kein Kfz-Ersatz

Belegbar: Die 2025 eröffnete Verbindung ist als Fuß- und Radbrücke beschrieben; sie ist nicht mit dem ursprünglich diskutierten dauerhaften Kfz-Ersatz identisch.

Weiterhin offen bzw. nicht daraus abzuleiten: Bauwerksabnahme des Interims und späterer Dauerersatz bedürfen eigenständiger Unterlagen.

Bestands-Straßenprofile: Theodor-Heuss-Straße · Theodor-Heuss-Brücke

Quellen und Belegart (1)

S136-QA-13 · Sachfrage geklärt · Original-Master-Bezüge: C136-23, A136-21

Historischer Lokschuppen: Parzellen nicht verschmelzen

Belegbar: Lokschuppen-Gebäudeflächen und widmungsrechtlich behandelte Straßenflurstücke sind unterschiedliche Forschungsobjekte; kein ungeprüfter Straßen-/Gebäudeknoten-Zusammenschluss.

Weiterhin offen bzw. nicht daraus abzuleiten: Original-Katastergeometrie und straßenrechtliche Endbekanntmachung bleiben für jeden künftigen Identitätsabgleich erforderlich.

Bestands-Straßenprofile: Gebhardtstraße · Zähstraße

Quellen und Belegart (1)

Neu geklärter Quelleninhalt: INFÜ 04/2026, Seite 36

Das am 25. Februar 2026 veröffentlichte städtische Amtsblatt nennt fünf rechtliche Teilflächenmaßnahmen aus dem einstimmigen BWA-Beschluss vom 11. Februar 2026. Nicht der ganze benannte Straßenraum ist jeweils von Widmung oder Einziehung betroffen.

Zwei amtlich belegte Namen sind noch nicht im historischen 937er Namensregister vorhanden: Dr.-Elisabeth-Hölzl-Straße und Senta-Josephthal-Straße. Sie werden nicht ohne Lageplan- und Datenbankabgleich zu neuen Straßen-IDs erklärt.

Dr.-Elisabeth-Hölzl-Straße (INF04-26-A) · Fl.Nr. 655/41, Gemarkung Unterfarrnbach

Teilwidmung als Ortsstraße. Teilfläche Fl.Nr. 655/41.

Im bisherigen historischen Straßenregister kein separater Knoten.

Dr.-Elisabeth-Hölzl-Straße (INF04-26-B) · Fl.Nr. 655/41, Gemarkung Unterfarrnbach

Teilwidmung als beschränkt-öffentlicher Geh- und Radweg. Zwischen Dr.-Elisabeth-Hölzl-Straße 20 und Hansastraße.

Im bisherigen historischen Straßenregister kein separater Knoten.

Senta-Josephthal-Straße (INF04-26-C) · Fl.Nr. 655/2, Gemarkung Unterfarrnbach

Teilwidmung als Ortsstraße. Teilfläche Fl.Nr. 655/2.

Im bisherigen historischen Straßenregister kein separater Knoten.

Senta-Josephthal-Straße (INF04-26-D) · Fl.Nr. 655/2, Gemarkung Unterfarrnbach

Zwei beschränkt-öffentliche Gehwege. Zwei Wege durch die Lärmschutzwand bis Würzburger Straße.

Im bisherigen historischen Straßenregister kein separater Knoten.

Karl-Bröger-Straße (INF04-26-E) · Fl.Nr. 546/1, Gemarkung Poppenreuth

Einziehung einer vormals als Ortsstraße gewidmeten Teilfläche. Vor Anwesen Karl-Bröger-Straße 25; keine Einziehung der gesamten Straße.

Straßenname im bisherigen Forschungsatlas vorhanden; Einziehung betrifft nur die bezeichnete Fläche.

Quellenstufe: Amtliches PDF bislang nur über städtisch indexierten Volltext, plus BWA-Sitzung und amtliche Beschlussvorlage geprüft. Das Original-PDF-Seitenbild und die Lageplan-Geometrie konnten nicht kontrolliert werden.

Amtliche INFÜ 04/2026, S. 36 · Sitzung BWA 11.02.2026 · Beschlussvorlage TfA/0564/2026

Unverändert gesperrte Zuordnungen

Die Namenumbenennungen 1949 (AGr. 6/202) und die Hausnummernrevisionen 1889/1890 bleiben ohne originale durchgehende Konkordanz. Für Vach, Flugplatzstraße und den Festplatz Stadeln sind Verfahrensbeschlüsse keine eigenständig nachgewiesene straßenrechtliche Endbekanntmachung. Die 23 Bilder/Medien bleiben ohne neue Nutzungsfreigabe.

Quellebene: Amtliche Sitzungsseiten und städtische HTML-Bekanntmachungen wurden gegenüber dem bisherigen Master geprüft. Nicht eingesehene Original-PDF-Seiten und Archivalien werden bewusst als solche bezeichnet.

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